Eine Seite kostenlos prüfen lassen.Kostenlosen Check anfragen

Praxiswerbung. Heilmittelwerbegesetz. Verantwortung.

Verstoßen Sie
gegen das HWG,
ohne es zu wissen?

Schon nach dem kostenlosen Check wissen Sie, welche Aussagen auf den Prüfstand gehören.

Eine schöne Website macht ein unzulässiges Versprechen nicht zulässig. Garantierter Behandlungserfolg. Angebliche Risikofreiheit. Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Was auf Ihrer Website steht, ist nicht bloß Text. Es ist Ihre Werbung. Halten Ihre Website und Ihre Werbung einer Prüfung stand?

Eine Webseite kostenlos prüfen lassen.

Sie erhalten Fundstellen, Begründungen und den nächsten sinnvollen Schritt.

Kostenlosen Check anfragen

Konkrete Empfehlungen für Ihre Werbetexte. Keine juristische oder medizinische Einzelfallprüfung.

Problematische Aussagen auf den Tisch.Fundstellen und Belege klären.Freigegebene Änderungen umsetzen.

01 / Erst das Risiko. Dann der Auftritt.

Kassieren Sie Patienten
statt Abmahnungen.

Für 949 € zzgl. 19 % USt. prüfen wir die Werbeaussagen Ihrer gesamten Website nach HWG und UWG und verfassen neue Texte in der Sprache Ihrer Praxis – einschließlich bis zu 30 Social-Media-Posts.

Das bekommen Sie.

  1. 01
    Ihre Website.

    Wir gehen Ihre gesamte Website und bis zu 30 Social-Media-Posts durch und prüfen die Werbeaussagen im jeweiligen Zusammenhang.

  2. 02
    Markierte Aussagen. Klare Empfehlungen.

    Sie sehen die genaue Textstelle, warum sie auffällt und was daran geändert werden sollte.

  3. 03
    Neu geschrieben in Ihrer Sprache.

    Im 949-€-Paket schreiben wir die beanstandeten Texte Ihrer gesamten Website und bis zu 30 Posts neu.

So sieht Ihr Bericht aus.

Fiktives Beispiel · kein Kundenfall

01 / Die Aussage

„Garantiert beschwerdefrei nach einer Behandlung.“

Beispiel: Überschrift einer Leistungsseite.

02 / Was auffällt

Der Satz verspricht ausnahmslosen Erfolg. Im Beispiel fehlen Einschränkungen und Belege.

03 / Unsere Empfehlung

Das pauschale Versprechen überarbeiten. Voraussetzungen, Grenzen und Belege der Behandlung klären.

Der Check markiert die Aussage, nennt die relevante Norm oder Entscheidung und erklärt, was daran überarbeitet werden sollte.

Öffentliche Entscheidungen · keine Kundenfälle

Erkennen Sie sich wieder?

Acht Werbemuster, die in Praxis- und Klinikwerbung immer wieder auftauchen. Zu jedem eine echte, veröffentlichte Gerichtsentscheidung, wörtlich zitiert und mit Fundstelle.

01 / 08
01Vorher-Nachher · § 11 HWG

Sie zeigen Vorher-Nachher-Fotos von Unterspritzungen?

Beanstandet

Bilder, die „jeweils das Ergebnis einer Unterspritzung der Haut mit Hyaluronsäure oder sog. ‚Fillern‘ zeigen“ sollen.

Beschreibung der Werbung durch das Gericht (Bilder, kein Werbetext).

Entscheidung

Das LG Köln hatte die Werbung untersagt. Das OLG Köln wies die Berufung der Praxis zurück: Auch das Unterspritzen mit einer Kanüle gilt als operativer plastisch-chirurgischer Eingriff. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Vorsichtiger formulieren

Behandlung, Ablauf und Risiken in Worten erklären, ohne vergleichende Vorher-Nachher-Darstellung.

Fundstelle: OLG Köln, Urteil vom 27.10.2023, 6 U 77/23 · § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 HWG

Ärztliche Gemeinschaftspraxis (im Urteil anonymisiert)

Entscheidung lesen
02Risiken · § 5 UWG

Sie schreiben „schmerzfrei“?

Beanstandet

„schmerzfrei“

Angabe zur Haarentfernung mit IPL-Geräten.

Entscheidung

Das LG Münster untersagte die Angabe als irreführend und nach Medizinprodukterecht unzulässig. Beklagt war ein Gerätehersteller, der sich an Ärzte, Apotheker und Kosmetiker richtete.

Vorsichtiger formulieren

Beschreiben, was Patienten typischerweise spüren, statt Schmerzfreiheit zu versprechen.

Fundstelle: LG Münster, Urteil vom 02.08.2021, 25 O 56/17 · § 3 UWG i. V. m. Art. 7 MDR, § 5 UWG

Gerätehersteller (im Urteil anonymisiert)

Entscheidung lesen
03Erfolgsversprechen · § 3 HWG

Sie versprechen, dass es klappt?

Beanstandet

„Es gibt keine hoffnungslosen Fälle.“ „Auch schlimmste Fälle stellen für das Expertenteam kein Problem dar.“

Werbung eines Anbieters ärztlicher Leistungen.

Entscheidung

Das LG Bochum untersagte die Werbung. Sie unterstelle, dass ein Erfolg mit Sicherheit, im zweiten Satz sogar problemlos, zu erwarten sei.

Vorsichtiger formulieren

Über Chancen, Voraussetzungen und Grenzen der Behandlung sprechen, nicht über sichere Ergebnisse.

Fundstelle: LG Bochum, Urteil vom 21.08.2014, I-14 O 117/14 · § 3 HWG

Anbieter ärztlicher Leistungen (in der Quelle anonymisiert)

Entscheidung lesen
04Wirksamkeit · § 5 UWG

Sie bewerben eine Wirkung, die nicht belegt ist?

Beanstandet

„Fettreduktion durch Kälte“ „Die Fettzellen kristallisieren und sterben ab“

Werbung für Kryolipolyse.

Entscheidung

Das LG Kassel untersagte die Aussagen per einstweiliger Verfügung. Gesundheitsbezogene Werbung müsse gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen. Eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie gab es für keine der beworbenen Wirkungen.

Vorsichtiger formulieren

Nur Wirkungen nennen, die belastbare Studien zeigen, und sie so vorsichtig formulieren wie die Studien selbst.

Fundstelle: LG Kassel, Beschluss vom 13.02.2024, 11 O 2196/23 · § 5 UWG

Anbieter (im Beschluss anonymisiert)

Entscheidung lesen
05Zuwendungen · § 7 HWG

Sie werben mit einer kostenlosen Beratung?

Beanstandet

„100 % kostenfreie Beratung“ „Wir beraten Sie gerne ausführlich & 100 % kostenfrei“

Werbung für Beratungsgespräche zur Adipositasbehandlung.

Entscheidung

Das OLG Frankfurt untersagte die Aussagen im Eilverfahren. Eine kostenlose ärztliche Beratung zur Vermarktung von Adipositasbehandlungen sei eine nach § 7 HWG verbotene Zuwendung.

Vorsichtiger formulieren

Das Erstgespräch sachlich beschreiben, ohne „kostenlos“ als Lockmittel herauszustellen.

Fundstelle: OLG Frankfurt am Main, 6 U 60/26 (Eilverfahren, 2026)

Anbieter (im Urteil anonymisiert)

Entscheidung lesen
06Preisangaben · § 5a UWG

Sie nennen Preise pro Sitzung?

Beanstandet

„dauerhafte Haarentfernung“ mit Preisliste wie „Brust: 80 €“ und „Rücken: 130 €“

Unterseite „Preise“ eines Laserzentrums.

Entscheidung

Das LG Karlsruhe untersagte die Preiswerbung. Die Preisseite verschleierte, dass mehrere Behandlungen nötig sind und eine dauerhafte Haarentfernung nicht für alle Haut- und Haartypen gewährleistet werden kann.

Vorsichtiger formulieren

Auf der Preisseite sagen, wie viele Sitzungen üblich sind und wovon das Ergebnis abhängt.

Fundstelle: LG Karlsruhe (Außenstelle Pforzheim), Urteil vom 31.08.2023, 15 O 8/23 KfH · §§ 5, 5a Abs. 1 UWG

Remove Laserzentrum GmbH (im veröffentlichten Urteil genannt)

Entscheidung lesen
07Qualifikation · § 5 UWG

Sie nennen sich „Arzt für Ästhetische Medizin“?

Beanstandet

„Umfangreiche Ausbildung und Tätigkeit als Arzt für Ästhetische Medizin…“

Kurzvita auf der Website eines Facharztes für Allgemeinmedizin.

Entscheidung

Das OLG Frankfurt änderte das klageabweisende Urteil des LG und untersagte die Bezeichnung. Ein erheblicher Teil der Patienten verstehe sie so, dass der Arzt Facharzt für Ästhetische Medizin sei.

Vorsichtiger formulieren

Die Facharztbezeichnung nennen, die Sie tatsächlich führen, und Fortbildungen als Fortbildungen bezeichnen.

Fundstelle: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 22.01.2026, 6 U 362/24 · § 5 Abs. 2 Nr. 1, 3 UWG

Facharzt für Allgemeinmedizin (im Urteil anonymisiert)

Entscheidung lesen
08Bezeichnung · § 5 UWG

Sie nennen Ihre Praxis „Klinik“?

Beanstandet

„Deutsche Stimmklinik“

Name einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis ohne eigene Betten.

Entscheidung

Das LG Hamburg untersagte die Bezeichnung. „Klinik“ erwecke den Eindruck eines Krankenhauses mit Betten für eine stationäre Versorgung, auch über Nacht. Ein Kooperationsvertrag mit einem Krankenhaus ändere daran nichts.

Vorsichtiger formulieren

„Klinik“ nur verwenden, wenn Sie Patienten selbst stationär aufnehmen können.

Fundstelle: LG Hamburg, Urteil vom 15.11.2019, 315 O 472/18 · §§ 3, 5 Abs. 1 UWG

Der beanstandete Name selbst identifiziert die Praxis

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Ihr Check

Steht so etwas auf Ihrer Website?

Eine Webseite kostenlos prüfen lassen. Danach auf Wunsch: Ihre gesamte Website und bis zu 30 Social-Media-Posts für 949 € zzgl. 19 % USt. (1.129,31 € inkl. USt.), Lieferung innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt aller Inhalte und Bestätigung des Auftrags – inklusive einer Korrekturrunde (innerhalb von 24 Stunden).

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Zitate aus öffentlich zugänglichen Entscheidungen. Praxis-Wachstum war an keinem dieser Verfahren beteiligt. Keine Rechtsberatung: Jede Werbung wird im konkreten Zusammenhang beurteilt.

Gute Absichten sind kein Freibrief.

Das HWG ist Gesetz.
Keine Empfehlung.

„Das machen die anderen auch“ ist keine Rechtfertigung. Entscheidend ist, was Sie Ihren Patienten versprechen und ob Sie so dafür werben dürfen.

IRREFÜHRUNG

Erfolg ist keine Garantie.

§ 3 HWG untersagt irreführende Werbung. Dazu gehört der falsche Eindruck eines sicheren Erfolgs oder ausbleibender schädlicher Wirkungen.

§ 3 HWG lesen
ARZNEIMITTELWERBUNG

Verschreibungspflichtige Medikamente.

Für verschreibungspflichtige Medikamente darf nicht beim allgemeinen Publikum geworben werden. Sachliche Information und Werbung sind dabei zu unterscheiden.

§ 10 HWG lesen
BILDER & PATIENTENSTIMMEN

Der Kontext entscheidet.

§ 11 HWG enthält konkrete Verbote. Nicht jede Patientenstimme und nicht jedes Vorher-Nachher-Bild ist pauschal verboten.

§ 11 HWG lesen

Im Check ordnen wir Fundstellen in den Kontext Ihrer konkreten Werbung ein und zeigen, welche Formulierungen überarbeitet werden sollten.

Ein klarer erster Schritt

So funktioniert der kostenlose Check

  1. 01
    Eine Seite schicken.

    Senden Sie uns den Link zu der Seite, bei der Sie am unsichersten sind. Bitte keine Patientendaten.

  2. 02
    Wir prüfen nach HWG und UWG.

    Wir markieren jede Aussage, die belegt oder umformuliert werden sollte, mit der Norm oder dem Urteil dahinter.

  3. 03
    Sie erhalten das Ergebnis per E-Mail.

    Setzen Sie es selbst um oder lassen Sie uns Ihre gesamte Website und bis zu 30 Social-Media-Posts für 949 € zzgl. 19 % USt. innerhalb von 48 Stunden überarbeiten.

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Der nächste Schritt

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Sie sehen, welche Aussagen belegt oder umformuliert werden sollten, bevor Sie sich für mehr entscheiden.

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